Allgemeine Geschäftsbedingungen

 § 1 Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und VideoStudioBerlin der Vertrag zustande. VideoStudioBerlin, nachfolgend Anbieter genannt, wird vertreten durch:

Ralf Kreutzer

Mohriner Allee 55

12347 Berlin

Tel: 01525/6167071

E-Mail: info@videostudioberlin.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE291239684

 

§ 2 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle dem Anbieter erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  1. Durch diese AGB wird der Verkauf von Dienstleistungen des Anbieters aus dem Bereich/den Bereichen Foto, Video und Ton geregelt. Für die Details der jeweiligen Dienstleistung wird auf das konkret ausgestellte Angebot verwiesen.

 

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Anbieter erstellt ein Angebot über seine Dienstleitung und übermittelt dieses schriftlich an den Kunden. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt mit der Unterschrift des Kunden auf diesem Angebot zustande. Mit der schriftlichen Übermittlung dieses unterschriebenen Angebots fungiert das Dokument als Auftragsbestätigung des Kunden an den Anbieter. Der Kunde wird Auftraggeber.
  1. Im durch den Anbieter erstellten Angebot wird auf die AGB des Anbieters verwiesen, die auf videostudioberlin.de nachgelesen werden können. Mit der Unterschrift des Kunden auf dem Angebot akzeptiert der Kunde die AGB des Anbieters.

 

 § 4 Vertragsdauer

Der Vertrag wird für die im durch den Auftraggeber unterschriebenen Angebot festgelegte Zeit geschlossen. Wurde im Angebot keine Dauer festgelegt, besteht der Vertrag bis zu dem Zeitpunkt, an dem die im Angebot festgelegte Leistung durch den Anbieter erbracht und durch den Auftraggeberbezahlt wurde.

 

§ 5 Preise &Versandkosten

  1. Das Angebot enthält die Preise für die gewünschten Leistungen mit der gesondert aufgeführten gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, sind Nebenkosten und Auslagen (z.B. Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten) vom Auftraggeber zu tragen.
  1. Gewöhnlich wird die fertiggestellte Dienstleistung im Zuge der Abnahme persönlich vorgestellt und übergeben. Sollte dies nicht gewünscht oder möglich sein, erfolgen Versendungen auf Kosten und Haftung des Auftraggebers. Die Haftung geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenen Fahrzeugen haftet der Anbieter wie in eigenen Angelegenheiten.
  1. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Anbieters nach übermittelter Auftragsbestätigung vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt der Auftraggeber für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen werden lediglich in Form von Überweisungen akzeptiert. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, zahlt der Auftraggeber 30% der anfallenden Kosten, die er durch seine Unterschrift auf dem Angebot als Auftragsbestätigung akzeptiert hat, unmittelbar nach Auftragserteilung vorab durch Überweisung. Das Angebot enthält alle notwendigen Angaben, die der Kunde für die Überweisung an den Anbieter benötigt.
  1. Die Zahlung der übrigen 70% durch Überweisung an das gleiche Konto wird unmittelbar nach Lieferung/Fertigstellung der Leistung und übermittelter Endrechnung fällig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung des Restbetrages ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  1. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert und ist dies vertraglich vereinbart, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  1. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Anbieter bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  1. Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug sein, trägt der Auftraggeber die Zinsen in Höhe von 4% über Bundesbankdiskont, einschl. etwaiger Bearbeitungskosten. Bei erheblichen, schriftlich abgemahnten Vertragsverstößen, bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des einen Vertragspartners ist der jeweils andere zum sofortigen Rücktritt von allen bestehenden Verträgen berechtigt.
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Dienstleistungen im Eigentum des Anbieters.

 

§ 7 Lieferbedingungen

  1. Die für die Erbringung der Dienstleistung notwendige Arbeit wird nach bestätigtem Zahlungseingang der Vorabüberweisung gestartet. Der Zeitpunkt der Lieferung/Fertigstellung der Leistung richtet sich nach der Komplexität des Foto-, Film- und/oder Ton-Projektes und den Terminen, die durch den Kunden und Anbieter festgelegt werden. Der im Vertrag angegebene unverbindliche Leistungszeitpunkt kann bis zu acht Wochen variieren.
  1. Hat der Anbieter durch ein nicht selbst verschuldetes Ereignis ein Liefer-/Fertigstellungshindernis (z.B. hervorgerufen durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- sowie Verkehrsstörungen oder Nichtbelieferung durch eigene Lieferanten), so verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse.
  1. Kann der Anbieter unverschuldet den Termin, auch in Zukunft, nicht einhalten, hat er das Recht, von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und gegebenenfalls durch den Kunden bereits getätigte Zahlungen zurückerstattet.
  1. Sollte die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung den im Vertrag vorgesehenen Lieferzeitraum um drei Monate überschreiten, und liegt dies maßgeblich am Auftraggeber (da er beispielsweise keinen Drehtermin nennt), kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung verweigern.Wurde im Vertrag eine vollständige Zahlung erst nach erbrachter Leistung vereinbart, kann der Anbieter in diesem Fall einen Abschlag von 30% des gesamten Auftragsvolumens mit sofortiger Zahlung verlangen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.

 

§ 8 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anbieter mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Er ist zudem dafür verantwortlich, vorab die Einverständniserklärungen der von ihm als Darsteller im Film gezeigten Personen für die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unverzüglich nach der Aufnahme abzuholen. Eventuell entstehende Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit nichts anderes bestimmt ist.
  1. Der Auftraggeber haftet für eventuelle markenrechtliche Konsequenzen, die sich aus der Verwendung von Requisiten und daraus entstehenden Ansprüchen und/oder Klagen Dritter ergeben können.
  1. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so muss dies mit dem Anbieter abgestimmt werden – insbesondere die Situation um das Lizenzrecht. Übergibt der Auftraggeber dem Anbieter Ton- und/oder Bildmaterial zur Verwendung, so ist er für die lizenzrechtliche Klärung verantwortlich. Gegen ein entsprechendes Honorar kann der Anbieter diese Aufgabe übernehmen.

 

§ 9 Abnahme

  1. Die Auftragsarbeit basiert auf einem mit dem Auftraggeber erstellten Konzept oder Drehbuch. Nach Erbringung der Dienstleistung findet eine Abnahme statt, in deren Rahmen eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers notiert werden. Je nach gebuchter Dienstleistung und je nach Umfang werden nachträgliche Änderungen (Korrekturschleifen) kostenfrei oder kostenpflichtig durchgeführt.
  1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Konzept oder Drehbuch vereinbarte Szenen gemeinsam mit dem Auftraggeber im Laufe der Produktion zu beidseitiger Zufriedenheit umzuplanen, sollte sich die Gestaltung vor Ort als nicht machbar oder als nur unter erheblichem Mehraufwand bzw. erheblichen Mehrkosten machbar herausstellen oder aus anderen, nicht im Verschulden des Anbieters liegenden Gründen nicht realisierbar sein, ohne dass hiervon der im Auftrag vereinbarte zu zahlende Betrag berührt wird.
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 14 Werktagen schriftlich die Abnahme der Auftragsarbeit zu bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung in diesem Zeitraum nicht, gilt die Arbeit als abgenommen. Der Anbieter verpflichtet sich, bei Fristbeginn nochmals auf die Einhaltung der Frist und die Konsequenzen hinzuweisen, bevor die Erklärungsfiktion einsetzt. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 13. Werktag nach Übergabe des Materials schriftlich (auch elektronisch) erfolgen.
  1. Die ausschließliche Verantwortung für die technische Gestaltung der Produktion liegt beim Anbieter. Für die Richtigkeit des Produktionsinhalts sowie die rechtliche Zulässigkeit zeichnet sich der Auftraggeber verantwortlich.

 

§ 10 Haftungsausschluss

  1. Wenn zur Abnahme und nach Fertigstellung das fertige Material (z. B. ein Video) in Internetportale (z. B. auf Videokanälen wie YouTube) hochgeladen wird, übernimmt der Anbieter dafür keine Haftung. Dies betrifft insbesondere Nutzungsänderungen des Anbieters, Kommentare unter dem Video, ein eventueller Verlust oder Löschung des Videos etc.
  1. Sollten dem Anbieter Gegenstände oder Materialien zur Erfüllung der Dienstleistung (z. B. ältere Filmaufnahmen) übergeben werden, werden diese seitens des Anbieters nicht versichert. Es obliegt dem Auftraggeber, vorab für Sicherungskopien bzw. einen ausreichenden Versicherungsschutz seines beim Anbieter befindlichen Materials Sorge zu tragen.
  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Anbieter für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Anbieter – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  1. Die Zusendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

§ 11 Nutzungsrechte und Urheberrecht

  1. Dem Anbieter steht das Urheberrecht an den Erzeugnissen nach Maßgabe des Urheberechts zu.
  1. Die einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene, fertige Dienstleistung werden dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme übertragen. Dies betrifft nicht das Nutzungsrecht an Rohmaterialien. Die Nutzung von Ideen, schriftlichen und grafischen Arbeiten, sowie von Fotografien und Filmen ist auf den Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt. Jede andere und weitere Nutzung ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen. Das fertige Material (Fotografie, Film, Ton, …) darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Anbieters verändert werden.
  1. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  1. Dem Anbieter wird das Recht eingeräumt, an geeigneter Stelle einen Urheberhinweis samt VideoStudioBerlin-Logo einzufügen. Der Anbieter hat das Recht, das im Zuge des Auftrages gefertigte Material zu Werbe-, Marketing- und Demonstrationszwecken einzusetzen.
  1. Bei der Verwendung der Erzeugnisse kann der Anbieter, sofern nicht anders vereinbart, verlangen, Urheber des Erzeugnisses genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Anbieter zum Schadensersatz.
  1. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien, und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

§ 12 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

 

§ 13 Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Anbieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

§ 14 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Schriftstücke werden in Deutsch verfasst. Auch die Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch.
  1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung und zwar auch bei Lieferung ins Ausland.
  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart.

 

 § 15 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

Ende der Ausführung